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(Geringfügige Beschäftigung u. Niedriglohnbereich)
Wichtig: Die Mini-Jobs
bzw. die geringfügige Beschäftigung ist als Zusatzverdienstmöglichkeit
für Personen gedacht, die bereits in Arbeit sind oder anderweitiges Einkommen
haben. Sie dienen nicht der Reduzierung der Arbeitslosigkeit, da niemand
nur von so einem geringen Einkommen leben kann. Es ist allerhöchstens möglich,
mit
Aus Minijob-Zentrale
Die Neuregelungen für die geringfügigen Beschäftigungen gelten
ab dem
Die Bundesknappschaft übernimmt mit ihrer Minijob-Zentrale ab
Anmerkung st.: Infos für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Privathaushalte als Arbeitgeber, Minijob-Rechner, Niedriglohnbereich etc. Ab 1. Jan. 2007 steigt der allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5 auf 19,9 Prozent.
Aus FTD vom 18.12.2002
Abgeltungsteuer und Mini-Jobs kosten Milliarden
Die geplante Abgeltungssteuer auf Zinseinkommen und der am Dienstag bestätigte
Kompromiss zu den Mini-Jobs und für niedrigere Sozialbeiträge für
Geringverdiener könnten zu Einnahmeausfällen des Staates von etwa
5 Mrd. Euro führen
(...)
Auch die Regierung rechnet mit Belastungen
... Die Bundesregierung schätzt intern die Belastungen der Staatskasse
dadurch und durch die Einführung der Mini-Jobs im ersten Jahr auf rund
1,6 Mrd. Euro.
Auch mehrere Krankenkassen, darunter der AOK Bundesverband, warnten bei der Gleitzone mit Einnahmeverlusten. Wie hoch diese sein könnten, ließen die Kassen in der gemeinsamen Erklärung allerdings offen. "Das hängt davon ab, inwieweit neue Stellen entstehen und damit auch neue Einnahmen", meinte Sprecherin Michaela Gottfried.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement erwartet durch die Mini-Jobs
320.000 neue Arbeitsplätze. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist
da eher skeptisch. "Wir rechnen damit, dass es zu einem Verdrängungseffekt
bei den Beschäftigten kommen wird", sagte Johannes Jakob, Arbeitsmarktexperte
des DGB. ...
http://www.ftd.de/pw/de/1039964408567.html
Aus WISO vom 07.04.2003
Minijobs: Rentner und Arbeitslose
aufgepasst
(...)
Alte Regeln für Arbeitslose
...: Wenn ihre Tätigkeit einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden
wöchentlich übersteigt, werden Arbeitslosengeld und -hilfe gesperrt.
Der Grund: Sie gelten dann nicht mehr als arbeitslos. Diese Regelung aus
dem Sozialgesetzbuch verändert sich also nicht durch die neuen Minijobs.
Auch wird nebenher erarbeitetes Geld auf die staatliche Unterstützung weiterhin angerechnet, wenn es 20 Prozent des Arbeitslosengeldes übersteigt. Für Bezieher sehr geringerer Unterstützung sind 165 Euro/Monat anrechnungsfrei.
(...)
Beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann man sich jetzt eine kostenlose Broschüre mit dem Titel "Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone" bestellen unter:
Tel.: 0180 - 51 51 51 0 (12 Cent/Minute)
Fax: 0180
- 51 51 51 1 (12 Cent/Minute)
zur WISO-Sendung hier
04.04.2003: Neuregelungen bei Mini-Jobs ab 1. April 2003
http://www.mdr.de/arbeitsmarkt/politik/629614.html
16.04.2003: Minijobs und die Folgen
Das neue Minijob-Gesetz soll mehr Arbeitsplätze bringen. Das tut es
vielleicht auch, doch Probleme gibt es bei der Altersvorsorge und vor allem
bei der Lehrausbildung in Ostdeutschland.
http://www.mdr.de/wirtschaft/unternehmen/672861.html
Eine Studie vom Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen Gelsenkirchen, Institut Arbeit und Technik 05/2003
Minijobs und Gleitzone - Rettungsakter für zusätzliche Beschäftigung?
Zitat: "...
Download
IAT Report 2003-05 (PDF-Datei 274 KB) ![]()
Aus Tagesschau-Newsletter vom 27.05.2003
- SPD: 600.000 neue Minijobs in zwei Monaten
Seitdem das neue Gesetz zu Minijobs gilt, sind nach SPD-Angaben 600.000 neue
Arbeitsverhältnisse in dem Bereich entstanden. Seit dem 1. April dieses
Jahres kann jeder Arbeitnehmer bis zu 400 Euro monatlich verdienen, ohne Abgaben
zu zahlen.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID1867300,00.html
Initiative der Landesversicherungsanstalten, BVA & Seekasse
http://www.ihre-vorsorge.de
Sozialbeiträge selbst berechnen, Infos zu Mini-Job, Grundsicherung
etc.
http://www.ihre-vorsorge.de/thema_des_monats/04_2003/index.php
(kostenlose telef. Hilfe unter: 08 00- 4 63 65 82)
Aus Spiegel-Newsletter vom
18.07.2003: Arbeitsmarktreform:
Schon mehr als 900.000 neue Minijobs
Die von der Bundesregierung in Gang gebrachten Arbeitsmarktreformen zeigen offensichtlich
erste Erfolge. Laut einem Zeitungsbericht sollen im Zuge der Minijob-Reform
rund 930.000 neue geringfügige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen
worden sein.
... In Deutschland gebe es jetzt insgesamt etwas mehr als sechs Millionen solcher Jobs, die mit maximal 400 Euro entlohnt werden und für die Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei sind. Seit der Minijob-Reform müssen Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Sozialabgaben und Steuern zahlen, in Privathaushalten 12 Prozent.
Allerdings wirke sich die Reform kaum positiv auf die Arbeitsmarktstatistik
aus. Die meisten neuen Minijobs seien entstanden, weil bereits voll beschäftigte
Arbeitnehmer sich einen Nebenverdienst gesichert hätten, ...
Zudem blieben jene Arbeitnehmer, die nur einem Minijob nachgehen, im Normalfall
arbeitslos gemeldet. Darüber hinaus hätten die Sozialkassen einen
Millionenverlust verzeichnen müssen, dessen genaue Höhe sich noch
nicht feststellen lasse. ...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,257592,00.html
21.07.2003: Arbeitsmarkt:
Bundesanstalt für Arbeit zweifelt Erfolg der Minijobs an
Die Bundesanstalt für Arbeit hat eine Erfolgsmeldung von Bundessozialministerin
Ulla Schmidt über 930.000 neue Minijobs angezweifelt. Es seien "zwar
einige hunderttausend Minijobs entstanden, aber viele haben bereits vorher existiert",
sagte der Behördenexperte für Erwerbsstatistiken, Stephan Hauke.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,257969,00.html
Kommentar jh:
Dabei wurde doch ganz ausdrücklich erwähnt, daß 750.000 von
den 930.000 vorher "entweder arbeitslos waren oder keiner bezahlten Tätigkeit
nachgingen" - schade nur, daß in der fraglichen Zeit die Zahl der
Arbeitslosen nicht entsprechend sank.
Ob das wohl ein Zeichen von Verzweiflung ist...
Aus FR vom 05.12.2003
MINI-JOBS
Seit dem 1. April darf ein geringfügig Beschäftigter
400 statt bisher
Aus SoVD 1 / 2004 Seite 7
Es ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen, wird aber - so ist von vielen Minijobbern zu hören, die auf 400-Euro-Basis arbeiten - immer häufiger missachtet: Arbeitgeber von Teilzeitkräften sparen sich die von ihnen zu entrichtenden pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung, indem sie sie ihrer Teilzeitkraft einfach vom Verdienst abziehen. Dabei handelt es sich um die 12 - Prozent - Pauschale zur gesetzlichen Rentenversicherung und die 11-Prozent-Pauschale zur gesetzlichen Krankenversicherung (dies aber nur, wenn die Aushilfe einer gesetzlichen Krankenkasse angehört - und sei es als Mitversicherte durch den Ehepartner). Bei Beschäftigungen in Privathaushalten betragen die Pauschalsätze in beiden Fällen 5 Prozent. Das aber hat nicht nur keine Grundlage im Gesetz, sondern ist nach einer Ergänzung des Sozialgesetzbuchs als "Ordnungswidrigkeit" eingestuft worden. Und ein Verstoß dagegen kann mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Und auch dann, wenn Arbeitgeber und Teilzeitkraft vielleicht den (verbotenen) Abzug vertraglich vereinbart haben sollten, hilft das nichts: Solche Absprachen sind unwirksam. Etwa einbehaltene Beiträge muss der Arbeitgeber an die Teilzeitkraft wieder herausrücken.
Nach wie vor erlaubt ist allerdings, dass der Arbeitgeber seine Teilzeitkräfte mit der 2-prozentigen Pauschalsteuer, die er neben den Sozialversicherungsbeiträgen abzuführen hat, belasten darf. (Oder er verlangt gleich eine Lohnsteuerkarte, was in den Klassen I bis IV regelmäßig Vorteile für die Beschäftigten hat und auch die 2 - Prozent - Pauschale sparen hilft.)
Apropos Beiträge sparen. Komplett die Sozialversicherungsbeiträge zurückbehalten können Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten, die nur "kurzfristig" von ihnen eingesetzt werden: maximal zwei Monate im Jahr. Dabei muss es sich allerdings um Arbeitsverhältnisse handeln, die von vornherein auf höchstens zwei Monate begrenzt wurden oder aber die von der Sache her nicht länger dauern ( etwa ein Ernteeinsatz ). In diesen beiden Monaten kann sogar weit mehr als je 400 Euro verdient werden: Die Sozialversicherung bekommt nichts vom verdienten Lohn oder Gehalt. Entsprechendes gilt für ein Arbeitsverhältnis, das auf bis zu 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. In beiden Fällen wird entweder "auf Steuerkarte" gearbeitet oder es wird eine Pauschalsteuer von 20 Prozent fällig, die wiederum auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden kann, wenn das vereinbart wurde. Das heißt: Sind zur Sozialversicherung die Pauschale zu entrichten (12 + 11 oder 5 + 5 Prozent), so heißt es: "Steuerkarte oder 2 Prozent". Bei den "Kurzfristigen" ist die Losung "Steuerkarte oder 20 Prozent", weil die Sozialversicherung hier außen vor bleibt. (W. B.)
Aus FTD vom 09.01.2004
Minijobs senken Schwarzarbeit (Von Mark Schieritz, Berlin)
Die Reform der Handwerksordnung und die Minijob-Regelung werden laut dem Linzer
Ökonomen Friedrich Schneider dazu führen, dass die Schwarzarbeit in
Deutschland 2004 erstmals seit mehr als zehn Jahren zurückgeht.
(...)
Laut Schneider lag die Wertschöpfung durch die Schwarzarbeit in Deutschland
2002 bei rund
(...)
"Schwarzarbeit hat mit der Steuer- und Abgabenlast zu tun. Es wäre
aber naiv zu glauben, dass sie stark zurückgeht, nur wenn man die Steuern
ein wenig senkt", so Gert Wagner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.
Auch bei niedrigeren Sätzen, sei es lohnender, gar keine Abgaben zu bezahlen
und schwarz zu arbeiten.
http://www.ftd.de/pw/de/1073492381657.html
Kommentar st.:
66 % von 350 Mrd. Euro sind 231 Mrd., die Arbeitsplatzinhaber schwarz erarbeitetet
haben
Dagegen erarbeiteten sich Arbeitslose nur 17 %
von 350 Mrd.; das sind
In welchem Umfang welche Gruppe schwarz gearbeitet hat, wurde allerdings nicht gesagt. Es stellt sich auch die Frage, für wen das Schwarzgeld existenssichernd ist und wer nicht zwingend darauf angewiesen ist. Auf alle Fälle, dürfte sicher sein, dass das so erhaltene Einkommen nicht unterm Kopfkissen schlummert, sondern in den Wirtschaftskreislauf eingebracht wird.
Der Umfang der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) entspricht rein rechnerisch über 8 Millionen Vollzeitstellen im Jahre 2006 (HNA vom 26.06.2006)
Es wird nicht weniger. Und das bei nur etwa 23 Millionen sozialversicherungspflichtig
vollzeit beschäftigten.
s. auch
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April 2007 st.