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K asseler    E rwerbslosen -  I nitiativen

   

   

   

  Reform des SGB III 

Teil 1


  Job-Aqtiv-Gesetz / September 2001  


 

Zum neuen "Job-Aqtiv-Gesetz"
[ nicht etwa "Job-Aktiv-Gesetz" ]

(Eher ein Job-FIKTIV-Gesetz)


Am 27. September 2001 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Job-Aqtiv-Gesetzes statt, unter großem Unverständnis fast aller Beteiligten. Bundestagsdebatten-Protokolle dazu: hier Zum Herunterladen gepackt 97 KB)
( Was soll's? Es geht ja nur um eine Minderheit im Lande. Aber immerhin hat das Gesetz jetzt einen denglischen Namen ... )

  

  1. Wir meinen: Das ist der Hammer!

    * Siehe dazu den Gesetzentwurf vom 09.07.2001, Seite 71 / Zu Nummer 6 (§ 6):

    " […] Die Eingliederungsvereinbarung hat nicht die Funktion, ein neues Rechtsverhältnis zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosem zu begründen. "


       

  2. Wir fordern, um dem abzuhelfen:


Unsere Forderungen I

Unsere Forderungen II


Weiter. . .



    Und wir sind nicht die einzigen:


 


Kommentar:

Diejenigen Gewerkschaften, deren Mitglieder bereits mit den Auswirkungen der Privatisierungs - und Deregulierungswelle konfrontiert wurden, erkennen so langsam, daß ohne Einbeziehung der Erwerbslosen die gewerkschaftliche Grundlage flöten geht.

Es spricht sich zumindest in der Regierung langsam herum, zwischen Entbürokratisierung ( Beseitigung von Hindernissen ) und Deregulierung ( Beseitigung von Regeln ) zu unterscheiden.

Das trifft sich gut, denn auch wir sind Entbürokratisierung und in manchen Bereichen sogar auch für Deregulierung! ( Siehe unsere Forderungen )

Anträge mit ähnlichem Wortlaut werden daher nicht mehr mit völligem Unverständnis registriert, sondern hin und wieder angenommen. Ein Versuch lohnt sich also!
   


Hier eine gewerkschaftliche Stellungnahme:


Auszüge aus einem Bericht der HNA vom 08.10.01
Hervorhebung nicht im Original )


BILDUNG

Lebenslanges Lernen ist unverzichtbar
VON ELKE SCHÄFTER

HAMBURG - Vorbei scheint die Zeit, in der man den Beruf fürs ganze Leben wählt. Wissen veraltet schnell, wirtschaftliche Entwicklungen fordern ständig neue Qualifikationen. Wer mithalten will, muß sich bilden - und zwar lebenslang.
...
Doch wer sich zu einer Weiterbildung entschließt, steht vor einer Vielzahl von Angeboten und Anbietern. "Der Einzelne ist überfordert, die ständig wechselnden Trends auf dem Arbeitsmarkt einzuschätzen", sagt Thomas Krüger von der Weiterbildung Hamburg, einem Trägerverein von mehr als 200 Bildungseinrichtungen.
...
Um die Beteiligung von weniger Qualifizierten zu fördern und sich auf dem unübersichtlichen Markt zu orientieren, ist also Beratung gefragt. Als erstes sei es wichtig, die individuellen Voraussetzungen für Förderungen und die Zugangsbedingungen zu klären, so Krüger.

Richtlinien fehlen

Allgemein verbindliche Richtlinien zur Sicherung von Qualitätsstandards fehlen. Wer eine Bildungseinrichtung aufbauen will, braucht nur einen Gewerbeschein. Beratungsstellen empfehlen, sich vor Ort umzuschauen und vorab Unterrichtsform und - zeiten, Qualifikation der Dozenten, Lehrpläne, Zertifikate, Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen und Kosten zu klären. ( gms )



Kommentar:

Da erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Nur soviel:

Wer andere "qualifizieren" will und dafür Geld kassieren darf und soll, muß, nein soll selber nicht qualifiziert sein.

Hier führen die Blinden die Einäugigen, und zwar in den Abgrund; und das ist auch so gewollt. Denn damit diese sich dabei weder wehren noch davonlaufen können, werden sie juristisch an Händen und Füßen gefesselt: ein erwerbsloser Mensch hat de facto weder das Recht auf freie Wahl des Wohnortes, noch darf er oder sie sich aussuchen, wer ihn wie qualifiziert, wie es in dem obigen HNA - Artikel vernünftigerweise, nein selbstverständlicherweise vorgeschlagen wird.

Gegen diese Zustände stehen unsere Forderungen.


Weiterführend:


Weitere Informationen zu dem Thema:

von den FREUNDinnEn des "PRINZIPS FOeRDERN & FORDERN" Sie verlassen diese Seiten

Zitat: "Es wäre ja vielleicht ganz schön, wenn Gewerkschaften sich ausschließlich um Beschäftigte in den Betrieben und Verwaltungen kümmern müssten. Doch: die Verhältnisse sind nicht so"

Durch die angekündigte Novellierung des Sozialgesetzbuches III ("Job-AQTIV-Gesetz") kann von einem zunehmenden Beratungs- und Vertretungsbedarf Erwerbsloser ausgegangen werden. Den Erwerbslosen fehlen jedoch traditionell AnsprechpartnerInnen in den Gewerkschaften, die einerseits für sie vor Ort fachlich zuständig sind und die sich andererseits in deren Lage hinein versetzen können."


Weitere Leseempfehlungen von dort aus dem Labournet:


Besonders nett:

KEI  10 / 01


Quellen:


Statistische Jahrbücher der Bundesregierung, hier: 1999

http://www.destatis.de/themen/d/thm_erwerbs.htm



Hilmar Schneider: Kommunale Arbeitsmarktpolitik - Verschiebebahnhof oder Ausweg aus der Sozialhilfeabhängigkeit…
in: Wirtschaft im Wandel 11/2001, S.260     Hier als (PDF-Datei) Zum Herunterladen als PDF-Datei 169 kb / gepackt 137 kbgepackt ZIP-Datei  (137 kb)
( 170 kb; Gutachten zu den Anreizwirkungen der Sozialhilfe, im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen. Nomos-Verlag, Baden-Baden. Fundort unbekannt )



Weiterführend:



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Juli 2006 st.