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Job-Aqtiv-Gesetz / September 2001 |
(Eher ein Job-FIKTIV-Gesetz)
Am 27. September 2001 fand im Deutschen Bundestag
die erste Lesung des Job-Aqtiv-Gesetzes statt, unter großem Unverständnis fast aller Beteiligten.
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( Was soll's? Es geht ja nur um eine Minderheit im Lande.
Aber immerhin hat das Gesetz jetzt einen denglischen Namen ... )
* Siehe dazu
den Gesetzentwurf
vom 09.07.2001, Seite 71 / Zu Nummer 6 (§ 6):
" […] Die Eingliederungsvereinbarung
hat nicht die Funktion, ein neues Rechtsverhältnis zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosem zu begründen. "
Unsere Forderungen I
Unsere Forderungen II
Kommentar:
Diejenigen Gewerkschaften, deren Mitglieder bereits mit den Auswirkungen der Privatisierungs - und Deregulierungswelle konfrontiert wurden, erkennen so langsam, daß ohne Einbeziehung der Erwerbslosen die gewerkschaftliche Grundlage flöten geht.
Es spricht sich zumindest in der Regierung langsam herum, zwischen Entbürokratisierung ( Beseitigung von Hindernissen ) und Deregulierung ( Beseitigung von Regeln ) zu unterscheiden.Das trifft sich gut, denn auch wir sind Entbürokratisierung und in manchen Bereichen sogar auch für Deregulierung! ( Siehe unsere Forderungen )
Anträge mit ähnlichem Wortlaut werden daher nicht mehr mit völligem Unverständnis registriert, sondern hin und wieder angenommen. Ein Versuch lohnt sich also!
Hier eine gewerkschaftliche Stellungnahme:
Auszüge aus einem
Bericht der HNA vom 08.10.01
( Hervorhebung nicht
im Original )
BILDUNG
Lebenslanges Lernen ist unverzichtbar
VON ELKE SCHÄFTER
HAMBURG - Vorbei scheint die Zeit, in der man den Beruf fürs ganze
Leben wählt. Wissen veraltet schnell, wirtschaftliche Entwicklungen fordern
ständig neue Qualifikationen. Wer mithalten will, muß sich bilden
- und zwar lebenslang.
...
Doch wer sich zu einer Weiterbildung entschließt, steht vor einer Vielzahl
von Angeboten und Anbietern. "Der Einzelne ist überfordert, die ständig
wechselnden Trends auf dem Arbeitsmarkt einzuschätzen", sagt Thomas
Krüger von der Weiterbildung Hamburg, einem Trägerverein von mehr
als 200 Bildungseinrichtungen.
...
Um die Beteiligung von weniger Qualifizierten zu fördern und sich auf dem
unübersichtlichen Markt zu orientieren, ist also Beratung gefragt. Als
erstes sei es wichtig, die individuellen Voraussetzungen für Förderungen
und die Zugangsbedingungen zu klären, so Krüger.
Richtlinien fehlen
Allgemein verbindliche Richtlinien zur Sicherung von Qualitätsstandards fehlen. Wer eine Bildungseinrichtung aufbauen will, braucht nur einen Gewerbeschein. Beratungsstellen empfehlen, sich vor Ort umzuschauen und vorab Unterrichtsform und - zeiten, Qualifikation der Dozenten, Lehrpläne, Zertifikate, Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen und Kosten zu klären. ( gms )
Kommentar:
Da erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Nur soviel:
Wer andere "qualifizieren" will und dafür Geld kassieren darf und soll, muß, nein soll selber nicht qualifiziert sein.
Hier führen die Blinden die Einäugigen, und zwar in den Abgrund; und das ist auch so gewollt. Denn damit diese sich dabei weder wehren noch davonlaufen können, werden sie juristisch an Händen und Füßen gefesselt: ein erwerbsloser Mensch hat de facto weder das Recht auf freie Wahl des Wohnortes, noch darf er oder sie sich aussuchen, wer ihn wie qualifiziert, wie es in dem obigen HNA - Artikel vernünftigerweise, nein selbstverständlicherweise vorgeschlagen wird.
Gegen diese Zustände stehen unsere Forderungen.
Hier ein Interview
mit dem Kundenbereichsleiter des Marburger Arbeitsamtes
über
angeblich unwillige Arbeitslose und unschöne öffentliche Debatten.
Das streckenweise sogar hoffentlich unfreiwillig
komische Interview (wenn es nicht so bitter wäre) wurde veröffentlicht
im Marburger Magazin Express
( ein dortiges Veranstaltungs - und Anzeigenblatt ) in der
Nr. 36 / 2001 - überlassen von den Marburger Kollegen
des AKE.
Hier noch einmal unsere KEI -
Forderungen dazu
Einige Stellungnahmen
des Bundes der Steuerzahler zu dem Thema
Eine Zusammenfassung
und Stellungnahme von 'Anders Arbeiten' zum JobAqtivGesetz und dessen
Folgen
Weitere Informationen zu dem Thema:
von den FREUNDinnEn des "PRINZIPS FOeRDERN &
FORDERN"
Zitat: "Es wäre ja vielleicht ganz schön, wenn Gewerkschaften sich ausschließlich um Beschäftigte in den Betrieben und Verwaltungen kümmern müssten. Doch: die Verhältnisse sind nicht so"
Durch die angekündigte Novellierung des Sozialgesetzbuches III ("Job-AQTIV-Gesetz") kann von einem zunehmenden Beratungs- und Vertretungsbedarf Erwerbsloser ausgegangen werden. Den Erwerbslosen fehlen jedoch traditionell AnsprechpartnerInnen in den Gewerkschaften, die einerseits für sie vor Ort fachlich zuständig sind und die sich andererseits in deren Lage hinein versetzen können."
Weitere Leseempfehlungen von dort aus dem Labournet:

KEI 10 / 01
s. auch:
Statistische Jahrbücher der Bundesregierung,
hier: 1999
http://www.destatis.de/themen/d/thm_erwerbs.htm
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Juli 2006 st.